Informationen rund um die gesplittete Abwassergebühr


Die Arbeiten zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sind für alle Mitgliedsgemeinden abgeschlossen.
Die erforderlichen Regelungen  in den Abwassersatzungen wurden von den Gemeinderäten beschlossen.
Auf der Basis dieser neuen Satzungsgrundlagen wurden die rückwirkenden Veranlagungsverfahren durch die Verbandsverwaltung durchgeführt.

Der GVV
Gemeindeverwaltungsverband

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